Daten von diversen Anbietern belegen nicht, das auch tatsächlich ein empfangsbereites Gerät im Haushalt vorhanden ist. Es gibt Beweispflicht und die ist so nicht gegeben.
GEZ kann recherchieren, drohen, usw....aber letztendlich bringt es nichts, denn was sie bräuchten wäre ein Durchsuchungsbefehl. Und den Richter, der bei sowas einen Befehl ausstellt will ich sehen....
Und selbst wenn sie den Fernseher beweisen können ist es kein Problem! Schließlichhat man das Gerät derst vor 2 Tagen auf dem Flohmarkt erstanden und wollte es die Tage anmelden
Aber ich glaube, wir schweifen ab ^^