KZH bis DZE ist immer der Optimalfall
Stell dich drauf ein daß die Mühlen der BW-Justiz langsam mahlen.
Bei mir wurde damals bei der Eingangsuntersuchung festgestellt daß ich eine zu operierende Wunde am Fuß hatte und mit dieser gar nicht eingezogen hätte werden dürfen. Bis ich deswegen entlassen wurde (was mir sehr recht kam, da ich eh KDV-Antrag stellen wollte (obwohl ich schon eingezogen war)) vergingen nochmal knapp 2 Monate Grundausbildung, die ich auch voll mitmachen musste.
Sie gaben mir nur ab dem Moment wo ich den KDV Antrag angekündigt hab keine Waffe mehr in die Hand.
Auf der gesundheitlichen Schiene zu fahren ist nicht gerade leicht. Die Bundeswehr hat praktisch für alles Ärzte und ein Mittelchen.
Am erfolgreichsten ist man dann immer noch mit einer glaubwürdigen ehrlichen Argumentation warum man sich außerstande fühlt Kriegsdienst zu leisten.
Mein Tipp an alle die noch zum Bund müssen. Bleibt dem Verein fern, er macht blöd!
Wenn du dich mit dem Alkohol einlässt verändert sich nicht der Alkohol, der Alkohol verändert dich!