verzeiht, wenn ich das thema mal ein wenig allgemeiber unter die lupe nehme:
-zuerst: wenn man fragt ob man gedanken (gar nicht so wichtig welche) verbieten SOLLTE, muss mann sich zuerst überlegen ob mann gedanken verbieten kann ( im dem sinne, dass man die nötigen mittel dazu hat).
das verbot per gesetz disqualifiziert sich also schon hier, aus mangel an kontrollmechanismen (wäre ja noch schöner).
bleibt noch das moralische verbot, das zur allgemeinen trauer der erstellenden bekanntlich weit weniger bindend ist (5 jahre knast sind irgendwie überzeugender als "du bist ein ganz böser!").
wenn man also zu dem schluss kommt solche gednken seien unethisch (weil sie zb eines menschen unwürdig sind, oder usw), dann muss man, will man mehr mit dieser entscheidung bezwecken, als sich an der erkenntnis der eigenen rechtschaffenheit zu ergötzen, eine begründung liefern, die nicht nur einen selbst überzeugt (ist ja nicht schwehr, da leistet die intuition genug vorarbeit), sondern auch, und gerade, diejenigen, die eher zur entgegengesetzten meinung tendieren.
so. klingt gut. fragt blos nicht worauf ich gerade rauswollte. egal.
sonne macht albern