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Original von Elen
ich muss aber sagen, das verhalten der medien ist in dem fall für mein empfinden auch nicht ganz korrekt. so ein bild so krass zu veröffentlichen... ich weiss zwar jetzt nicht, zu welchen tageszeiten die das zeigen, aber auch so hab ich mich manchmal gefragt, mit welchem recht die greulichste kriegs- und eben auch solche bilder veröffentlichen. es hat was perverses, dass die sich an so grausigen taten auch noch dumm und dämlich verdienen.
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Pferde, Hunde oder Katzen würden nie auf solche Ideen kommen - das ist das einzige, was uns wirklich von Tieren unterscheidet
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Original von Dark Light
ok, is jetzt off-topic zwar, aber naja ich finde es hat jeder das recht darauf über alles informiert zu werden, das andere wäre ja zensur...
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außerdem, falls ich das nicht falsch verstanden habe, wurde ja dieses foto anfangs extra veröffentlich um die fahndung zu erleichtern, als noch die identität ungeklärt war...
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Nach den Erkenntnissen der Memminger Richter hat der Angeklagte - um sich abzureagieren - Karolina so hart ins Gesicht geschlagen, dass sie mit dem Kopf gegen eine Wand prallte und röchelnd zu Boden sank. Erst einen Tag später legte das Paar die bewusstlose, nackte und kahl geschorene Karolina in der Toilette eines Krankenhauses in Weißenhorn ab
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Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen hatte der 32-Jährige das Mädchen aus nichtigem Anlass - um sie zu "erziehen" - mehrfach brutal geschlagen, einige Male mit einem Ledergürtel. Die Mutter hat nach den Worten der Richter ihrem damaligen Freund bei den Misshandlungen geholfen. So hielt sie ihre Tochter fest, als der Angeklagte die Dreijährige mit der erhitzten Verschlusskappe einer Flasche auf Po und Oberschenkel verbrannte.
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Die Karlsruher Richter attestierten dem Landgericht Memmingen einen Rechtsfehler. So hätten die Memminger Richter einen bedingten Tötungsvorsatz ausgeschlossen, obwohl der drogenabhängige ehemalige Lebensgefährte von Karolinas Mutter das Mädchen über Tage hinweg schwer misshandelt hatte. Jeder Erwachsene wisse, dass mit Wucht ausgeführte Schläge auf den Kopf eines Kleinkindes gefährlich sind. Zudem seien die Misshandlungen durch einen Nachbarschafts-Besuch und einen
Gaststättenaufenthalt unterbrochen worden. Dass spreche nicht für eine verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei der Tat.