[...]Wie der Heise Newsticker (
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.12.03-007/) berichtet, hat sich der Bundesrat - ziemlich unbemerkt in der die Massenmedien in Atem haltenden Diskussion über ein gewisses "Reform"-Paket der Bundesregierung - für eine Vorratsdatenspeicherung aller beim Telefonieren, SMSen und Surfen anfallenden Daten in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgesprochen. Jener Beschluß des Bundesrates geht jetzt zur Bundesregierung zurück und wird im neuen Jahr bei der Reform des Telekommunikations-Gesetzes zum Einsatz kommen ...
... Nebenbei ist mit allen Daten auch wirklich alles gemeint - sprich jedes kleine Datenpaketchen, welches den eigenen Rechner in Richtung Internet verläßt bzw. aus diesem ankommt. Die dabei anfallende Datenmenge dürfte mit dem Wort "gigantisch" noch weit untertrieben sein - und natürlich wird der Staat versuchen, die Kosten dieser Schnüffeldienste auf den Internet-Providern abzuladen, was wohl den Tod vieler kleiner Provider nach sich ziehen dürfte. Daß man mit jener Totalüberwachung sicherlich drei Kleinkrimelle mehr fangen wird (aber zu welchem Aufwand?), ist klar - ebenso klar sollte aber auch sein, daß die großen Fische schon Verschlüsselungstechniken eingesetzt haben, als die staatlichen Schnüffler das Wort noch nicht einmal buchstabieren konnten ...
... Davon abgesehen hat der Fall auch noch eine hochinteressante verfassungsrechtliche Komponente: Mit dem Volkszählungsurteil von 1983 (
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm) hat das Bundesverfassungsgericht glasklar der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt - und bei der kommenden Telekommunikations-Totalüberwachung in Deutschland gibt es hierzu auch keine einschränkenden Argumentationen mehr, da jene Totalüberwachung generell für alles und jeden gilt. Es muß also die Frage gestellt werden, wieso sowohl Bundesregierung als auch mittels des Bundesrates die gesammelte Schar der Bundesländer hier seelenruhig ein Gesetz auf den Weg zu bringen versucht, welches in dem Punkt der Vorratsdatenspeicherung mehr als offensichtlich elementar verfassungswidrig ist ...
... Nur zum Vergleich: Wenn eine private Organisation in Deutschland etwas so derart außerhalb der Verfassung stehendes fordert, wird gewöhnlich der Verfassungschutz aktiv und fängt an, jene Organisation zu beobachten. Wenn sich dagegen Bundes- wie Länderregierungen gleich zusammen glasklar außerhalb die Verfassung stellen, stellt dies wohl ein deutlich schwereres Kaliber dar - und läßt den Verfasser dieser Zeilen auch ehrlicherweise daran zweifeln, ob er die Legitimität jener "Volksvertreter" überhaupt noch anerkennen kann. Leider muß es so deutlich gesagt werden:
Der Überwachungsstaat in Deutschland naht ab 2004b.
Quelle:
www.3dcenter.de
so denn: gute n8 Doitschland. Ich geh dann mal schlafen...