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Leronoth

Kritischer Theoretiker

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 7 082

1

Sonntag, 10. Oktober 2004, 14:36

Rechtlischer Einspruch gegen die Stichwahl

Hi, vielleicht hat ja wer ahnung von juristerei und co. ihc hab da nämlich was vor...

Heute war wieder mal wahltag (stichwahl). Ich bin natürlich brav wählen gegangen, lege wahlberechtigungsschein und personalausweis hin, mir wird der perso ungesehen mit dem kommentar "den brauchen sie nicht" zurückgegeben und ein wahlschein in die hand gedrückt.
auf meinen kommentar "na dann bis gleich" gab sich eine kurze diskussion über die möglichkeit das wahlsystem zu hintergehen. Der name kann keinem gesicht zugeordnet werden, ich könnte also mit einem fremden wahlschein (der sollte bei knapp 50% wahlbescheinigung noch zu kriegen sein) zur wahlurne gehen und würde dne zettel ohne probleme kriegen. vorausgestezt das geschlecht stimmt überein. Solch ein verhalten ist zwar ein gesetzesbruch und strafbar, kann jedoch in der realität nicht nachvollzogen werden. So ist also nicht gewährleistet das jeder wähler auch nur maximal 1x wählt.
Die wahlhelfer stimmten mir zu das es möglich sei, wenn sie mich nicht erkennen würden.

Nun würde ich gerne wissen in wieweit es möglich ist die wahl anzuzweifeln und juristisch wiederholen zu lassen. Ebenso wie hoch das finanzielle risiko ist.

vorteile würde mir das im falle des gewinnes vom für mich falschen kanidaten folgende bringen:
-eine wiederwahl bringt dme gegenkandidateneine zweite wahlchance
-wahlhelfer erhalten nocheinmal 25¤ (einige freunde würdens mir danken)
-die wahlbeteiligung würde noch niedriger sinken und so eine unzufriedenheit mit der demokratie ausdrücken
-die stadt müsste mehr geld ausgeben (gerichtsverfahren, wahlhelfer, wahlprozedur, wahlwerbung)
-schlussendlich würde ich zeigen das auch ein normaler bürger wahleinspruch einlegen kann

eine möglichkeit sehe ich durchaus, was meint ihr?
Herz voll Leid und Missgeschick,
Das voll sehnsucht Eden sucht,
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Baudelaire
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Sonntag, 10. Oktober 2004, 15:36

Das dürfte in etwa die MEthode gewesen sein, wie Bush an die Macht kam *fg*

nee, jetzt im Ernst, ich versteh dich dav oll und ganz, es ist im Prinzip der reinste Bockmist, da du eben nen Wahlzettel abholen köntest, dann einwerfen, heim, umziehen , wieder hingehen und das mit keine Ahnung, wievielen Leuten machen.....da könnte man ne Wahl natürlich stark beeinflussen, zum Positiven, wie auch zum Negativen....irgendwie übel,. find ich...und vom rechtlichen her, den Einspruch gegen diese Wahl dürfte man eigentlich locker durchbringen, schätz ich mal, weil Richter müssen unbhängig und neutral entscheiden und von daher müssen sie den Aspekt, dass die Wahl manipuliert werden KANN, mit einbeziehen und das ist, meiner Meinung nach, ein driftiger Grund, die Wahl wiederholen zu lassen...
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Leronoth

Kritischer Theoretiker

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Sonntag, 10. Oktober 2004, 15:38

ich war und bin ja am grübeln ob ich nicht selber die wahl so manipulieren sollte um zu zeigend as es geht. dann wäre die wahl nämlich manipuliert worden und definitiv ungültig, nur hätte ich mich strafbar gemacht, wäre vorbestraft und es gäbe ziemlich stress...
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