Es geht um Mr. Eyeballz IX Mähtrix Reloaded und die Stelle, an der Tobi sich an die Weide aus Episode 2 erinnert. Im Hintergrund lief ein Ausschnitt (ca. 20 Sekunden) von dem Stück "Annett Louisan - Das Spiel" (welches ich mittlerweile entfernt habe).
Das hat den Multimillionen Euro Konzern Sony Music Entertainment (Germany) auf den Plan gerufen. Um es mit Panzis Worten zu sagen: "He da, lass das! Das kannst Du nicht einfach so machen! Das ist verboten!"
"Unter der Internetadresse
www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."
Berufen wird sich auf das Urhebergesetz UrhG §85 Abs. 1 Satz 1 (hier nachzulesen). Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich habe den Tonträger weder vervielfältigt noch verbreitet.
Auf jeden Fall soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass ich das nie nicht wieder tun werde (einen Ausschnitt aus "Das Spiel" zu verwenden) und natürlich soll ich die Anwaltskosten von 755,80¤ tragen (die sich aus dem Gegenstandswert von 15000¤ errechnen... moment mal... 15000¤ Gegenstandswert? Was heisst das? Das 3000-5000 Menschen, die sich eigentlich die Single zu "Das Spiel" definitiv gekauft hätten, es nicht getan haben, weil Sie sich kurz vorher meinen Flashcartoon angeschaut haben!? Hm... Das kommt mir seltsam vor... Und glauben kann ich es auch nicht ganz... )