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truetopia

S.H.I.T.

Registrierungsdatum: 5. Januar 2004

Beiträge: 605

Geschlecht: Männlich

1

Montag, 31. Oktober 2005, 21:07

Rechtslage bei Coverversionen

Hi CoDler,

wie der Titel des Threads schon sagt hab ich mal ne musikalische Frage an euch.
Die Sache ist wie folgt:
Ich hab ne Electro-Coverversion eines Tracks von Antimatter gemacht und wollt nun einfach mal wissen wie das mit der Rechtslage aussieht.
Darf ich das Zeug einfach so publizieren? Brauche ich das einverständnis der Band? Und wenn ja, unabdingbar oder nur wenn ich quasi dieses Lied auf kommerzielle Weise (was ich ja eigentlich nicht vorhab) weitervertreibe?

Kennt sich da einer aus?

lieben Gruß
topia
In den Tälern der Dummheit wächst für einen Philosophen immer noch mehr Gras als auf den kahlen Hügeln der Gescheitheit.

Ludwig Wittgenstein

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Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr.

Vincent van Gogh
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Leronoth

Kritischer Theoretiker

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 7 082

2

Dienstag, 1. November 2005, 00:53

die wikipedia schreibt unter http://de.wikipedia.org/wiki/Cover-Version

"Urheberrecht

In Deutschland gilt:

Von offiziell veröffentlichten Songs sind Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich.

Nur bei "entstellenden" Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. (Ökonomischer Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland - Plattenverkäufe, Rundfunksendungen - beteiligt.) Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten."


sieht also ganz gut aus. nur musst du drauf achten einen etwaigen text 1:1 zu übernehmen... und du solltest keine millionen machen...
den interpreten fragen ist aber eigentlich immer ganz lieb...

sampling unterliegt übrigens wieder nem ganz anderen recht...
Herz voll Leid und Missgeschick,
Das voll sehnsucht Eden sucht,
Weine! - Oder sei verflucht!

Baudelaire
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Riveda

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2003

Beiträge: 1 151

3

Dienstag, 1. November 2005, 15:44

Bei einer Coverversion, die sich 1:1 am Original orientiert, müssen meines Wissens die Rechte bei der GEMA erworben werden. Es bedarf also in diesem Fall wirklich keines Einverständnisses des Rechteinhabers, einfach so darf man aber auch das nicht.

Wenn du allerdings in deinem Cover etwas veränderst, was du wohl getan hast, brauchst du die Einverständnis der Rechteinhaber. Das gilt im Übrigen auch für die nicht-kommerzielle Nutzung. Besonders da du es publizieren willst brauchst du dazu die Rechte zur Vervielfältigung und zur Verbreitung (beide laut Gesetz übrigens getrennt).
"Bei vielen Menschen ist es bereits eine Unverschämtheit, wenn sie Ich sagen." (Theodor W. Adorno)
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