die wikipedia schreibt unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Cover-Version
"Urheberrecht
In Deutschland gilt:
Von offiziell veröffentlichten Songs sind Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich.
Nur bei "entstellenden" Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. (Ökonomischer Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland - Plattenverkäufe, Rundfunksendungen - beteiligt.) Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten."
sieht also ganz gut aus. nur musst du drauf achten einen etwaigen text 1:1 zu übernehmen... und du solltest keine millionen machen...
den interpreten fragen ist aber eigentlich immer ganz lieb...
sampling unterliegt übrigens wieder nem ganz anderen recht...