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Elen

Elbenkriegerin

Registrierungsdatum: 23. Dezember 2003

Beiträge: 2 982

26

Freitag, 16. Dezember 2005, 18:25

So wie ich deinen zuletzt zitierten Text verstehe, ist das aber der Grund, warum das erste Urteil, in dem ja ein Tötungsvorsatz ausgeschlossen wurde, AUFGEHOBEN wurde. Weil die Handlungsweise eben für einen Tötungsvorsatz sprechen könnte.

Gibts nicht eine eigene Regelung für die Strafen für Folter? Für mich ist das nichts anderes... die haben das Kind aufs Übelste gefoltert - mit Todesfolge eben.
Ein Tötungsvorsatz wars wahrscheinlich wirklich nicht - nicht im Sinne von "komm, wir prügeln sie jetzt zu Tode. Dafür ging das alles zu lange und war zu ungezielt. Aber sie haben, wie man so schön sagt, "billigend in Kauf genommen", dass das Kind bei den Misshandlungen sterben könnte. Grund genug, sie ein Leben lang hinter Gitter zu bringen.
Oder besser noch in die Psychiatrie. Damit sie erstmal lernen zu begreifen, was sie eigentlich getan haben, und es dann so richtig bereuen können.
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