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Celest

Profi

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2003

Beiträge: 979

Geschlecht: Weiblich

1

Dienstag, 30. Januar 2007, 17:09

Fahrerflucht erst nach 24 Stunden?

Die Bundespolizei überlegt, vom Unfallort flüchtigen Personen 24 Stunden Zeit einzuräumen, sich bei der Polizei zu melden, bevor sie wegen Fahrerflucht geahndet werden.
Derzeit flüchtet in Baden Württemberg jeder vierte vom Unfallort. Die Behörde vermutet, dass sich einige Unfallverursacher später melden würden, wenn sie etwas Zeit zum "runterkommen" und nachdenken hatten.
Dabei soll diese 24-Stunden-Regel nur bei Flüchtigen greifen, die einen Sachschaden von geringem Wert verursacht haben - nicht etwa große Wertschäden oder gar Personenschäden.

Was denkt ihr?
Würden sich wohl manche später doch noch melden (womöglich, weil sie es eilig hatten, zur Arbeit zu kommen, das Kind abzuholen, etc.)?

Meint ihr, wer sich nicht gleich meldet, wird sich auch später nicht melden?

Was haltet ihr von dieser Idee?
"Die Wahrheit ist ein eigenartiges und recht seltenes Phänomen.
In der Badewanne der Geschichte ähnelt sie einem Stück Seife, das man nur mit Mühe festhalten kann - vorausgesetzt, man findet es überhaupt."
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der Schütze

Der Pilger

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 4 911

2

Dienstag, 30. Januar 2007, 19:50

Sei gegrüßt.

Ich halte das für eine gute Idee. Wahrscheinlich geht es nicht einmal darum, dass es jemand eilig hat, sondern, dass er den Schock wirklich erst verarbeiten muss. Ich würde diese Idee befürworten.
der Schütze
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Registrierungsdatum: 20. Juni 2005

Beiträge: 536

Geschlecht: Männlich

3

Dienstag, 30. Januar 2007, 20:02

Ich schließe mich der Schützin an und finds auch gut, dass
es nur auf weniger dramatische Schäden reduziert wird, weil
ein Unfall mit Personenschäden eben auch Helfer benötigt.
CARPE VITAM!
MORS CERTA - HORA INCERTA
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snook

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. August 2004

Beiträge: 386

Geschlecht: Männlich

4

Dienstag, 30. Januar 2007, 20:15

Bei "kleineren" Sachen klare Zustimmung, wenn man in einen grösseren Unfall verwickelt wo unter umständen sogar noch Leute zu Schaden gekommen sind - Nein.
Wenn ich beim ausparken ein Auto andötsche und einen wichtigen Termin habe, dann kann man nicht warten, bis die Polizei - die bei solchen Fällen vielleicht mal nach ner Stunde am Unfallort aufkreuzt, eintrifft, sondern fährt lieber sofort weiter und meldet das später!
You will never drown in a river of tears because your eyliner is not waterproof.
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ich

Meisterin

Registrierungsdatum: 28. Februar 2004

Beiträge: 1 992

Geschlecht: Weiblich

5

Dienstag, 30. Januar 2007, 21:45

Ist nicht schlecht....viele stehen selber unter Schock...
als Kavaliersdelikt seh ich ,wenn sich jene vertschüsen
bei Parkschäden...und hier KEINE Frist.
Flehen um ein anderes, besseres Sein


--------

ICH
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Antigone

Fred-Töter

Registrierungsdatum: 20. Februar 2006

Beiträge: 1 633

6

Mittwoch, 31. Januar 2007, 10:46

Ich schließ mich Snook an. Wenn es nur ein abgefahrener Spiegel oder Schrammen im Lack sind, find ich die 24-h-Regelung auch gut. Aber wenn eine Person verletzt wurde, das Auto Totalschaden hat etc. dann finde ich es nicht okay, wenn der Unfallverursacher einfach das Weite sucht.

Sapere aude!
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Celest

Profi

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2003

Beiträge: 979

Geschlecht: Weiblich

7

Mittwoch, 31. Januar 2007, 19:11

Ich finde diese neue Idee auch klasse. Zumal oftmals Fahranfänger sich gerne mal verpissen, weil sie einfach unsicher sind und unter Schock stehen. Und bei Kleinigkeiten find ich es auch nicht weiters tragisch, wenn man sie im Nachhinein noch melden kann.
Ich bin mal an das Auto meiner Kollegin gefahren und konnt sie überhaupt nich erreichen, hatte nix zu schreiben,... also denk ich, nja, sagstes ihr morgen gleich. Aber sie hatte den Schaden am gleichen Abend noch gemeldet bei der Polizei. So musste ich denn 500€ blechen wegen Fahrerflucht, weil die Anzeige, obwohl meine Kollegin das wollte, nicht zurückgenommen werden konnte (weiß der Geier warum).
Da wäre diese Regelung schon Seeeeehr hilfreich gewesen!
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Thurion

Profi

Registrierungsdatum: 29. September 2003

Beiträge: 881

Geschlecht: Männlich

8

Mittwoch, 7. Februar 2007, 22:38

@Celest: Fahrerflucht muss von Amtswegen verfolgt werden, da kann man die Anzeige nicht zurücknehmen. Ich glaube das hängt damit zusammen, daß es eine Straftat ist und kein einfaches vergehen... Irgendwie sowas, hat mir ein Polizist mal erklärt.


@Topic

Ich finde eine 24h Regelung auch gut. Die bisherigen Regeln sollten aber auch in Kraft bleiben. Also eine Nachricht hinterlassen oder sonstige Maßnahmen ergreifen.

Ich finde auch, daß man ruhig etwas kulanter reagieren könnte, wenn sich der Unfallfahrer (von nem Parkschaden mal ausgehend) vom eigentlichen Unfallort entfernt um z.b. in einem nahegelegenen Geschäft zu fragen ob da jemandem das Auto gehört oder denjenigen im Supermarkt ausrufen zu lassen oder sowas... Solange man gleich zurückkehrt...
Hab das mal in einem Bericht gesehen, daß man das nämlich nicht darf!!!
Heute ist einer dieser Tage an dem ich am liebsten im Stehen pinkle...

To be is to do (Kant). To do is to be (Sartre). Do be do be do (Sinatra).

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HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 2 365

Geschlecht: Weiblich

9

Donnerstag, 8. Februar 2007, 09:03

Das is richtig Thurion. Es geht sogar noch weiter. Zum Beispiel bei einem Parkschaden muss man mindestens eine 8o 8o Stunde warten, ob der Beschädigte nochmal kommt. Und wie soll man das bitte beweisen, wenn der nach einer Stunde immer noch net aufkreuzt und man geht dann?

Luna.
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
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Thurion

Profi

Registrierungsdatum: 29. September 2003

Beiträge: 881

Geschlecht: Männlich

10

Donnerstag, 8. Februar 2007, 20:56

Naja dann steht Aussage gegen Aussage.... aber ich hatte was im Hinterkopf von "angemessene Zeitspanne"

Man darf sich in dem Fall ja auch erst entfernen, wenn man eine Nachricht oder dergleichen hinterlassen hat. Im Zweifelsfall würde ich bei der Polizei anrufen denen das melden und meine Daten durchgeben als Beweis... theoretisch müsste das so klappen...
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Calvin

Moderator/in

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2005

Beiträge: 2 128

11

Samstag, 10. Februar 2007, 09:02

Zitat

Original von der Schütze
Sei gegrüßt. Ich halte das für eine gute Idee. Wahrscheinlich geht es nicht einmal darum, dass es jemand eilig hat, sondern, dass er den Schock wirklich erst verarbeiten muss. Ich würde diese Idee befürworten.



Ich schließe mich auch einfach mal an. Manche Menschen begehen Fahrerflucht aber auch einfach aus dem Grund weil sie keine "Lust" auf Schwierigkeiten haben...
Aber es wird schwer sowas zu unterscheiden... und ich denke solche Menschen die sowas mutwillig machen,gibts hoffentlich eh seltener...

Calvin
..."Was kostet die Welt? ... Achso ... Hm. Dann nehm ich ne kleine Coke"
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