Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Community-of-Darkness. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 2 365

Geschlecht: Weiblich

1

Donnerstag, 15. April 2010, 14:48

"Ossis sind kein eigener Volksstamm"

Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts
"Ossis" sind kein eigener Volksstamm

Gut 20 Jahre nach der Wende steht fest: "Ossis" sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Stuttgart die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche von einer Firma abgelehnt wurde. Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann sich die Frau daher nicht berufen.

Mehr dazu in Kürze.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/ossiprozess104.html

aeeeehm ok das find ich bissl verwirrend, heisst das ich kann jemand ablehnen mit der Begruendung, sie sind "Ossi" ich nehm sie nicht? Und das ist dann nicht diskriminierend? OEHHHH ok, bin verwirrt

Luna
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
  • Zum Seitenanfang

Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

2

Donnerstag, 15. April 2010, 14:53

nun, dass das Wort "Ossis" keinen Volksstamm bezeichnet, sollte klar sein. Das Urteil des Gerichtes ist trotzdem ein bissel seltsam, auch wenn das AGG keinen Passus bezgl. der Herkunft hat.
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
  • Zum Seitenanfang

Celest

Profi

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2003

Beiträge: 979

Geschlecht: Weiblich

3

Donnerstag, 15. April 2010, 18:07

Das ist pure Idiotie, find ich.

Ich mein, das OStdeutschland kein eigener Volksstamm ist - logisch.
Aber kann man jemanden offensichtilicher diskriminieren?! Und diskriminierung bedeutet ja nicht, dass es bezogen auf die "Rasse" sein muss. Ich find das unglaublich... :motz
"Die Wahrheit ist ein eigenartiges und recht seltenes Phänomen.
In der Badewanne der Geschichte ähnelt sie einem Stück Seife, das man nur mit Mühe festhalten kann - vorausgesetzt, man findet es überhaupt."
  • Zum Seitenanfang

HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 2 365

Geschlecht: Weiblich

4

Freitag, 16. April 2010, 13:13

Hm ok, dass ossis jetzt kein eigener Volksstamm sind hab ich ja begriffen, aber dennoch verstehe ich nicht so ganz, wie sich dann diese Personengruppe schuetzen laesst. Zum Beispiel ein Ossi bewirbt sich und ich schreib, noe sie sind Ossi ich will sie nicht. So mal grob gesagt, dann scheint das ja zu gehen, aber eigentlich sollte sowas durch das Gleichbehandlungsgesetz eben nicht mehr passieren, folglich ist sozusagen eine Personengruppe im Land aus dem das Gesetz kommt doch nicht geschuetzt und das verwirrt mich

Luna.
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
  • Zum Seitenanfang

Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

5

Freitag, 16. April 2010, 13:20

ein Ansatz wäre vielleicht, die Terminologie der Rasse aus dem AGG rauszuschmeißen und dafür die geographische Herkunft aufzunehmen. Problem gelöst.
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Oktober 2003

Beiträge: 3 270

6

Samstag, 17. April 2010, 08:02

Mhh,

aber wehe es tritt der Fall mal ein, dass ein Westdeutscher von eienr Firma, welche ihren Hauptsitz vll in Ostdeutschland hat, eine Ablehnung bekommt mit dem internen Vermerk "Wessi" - ich würde fast wetten, dass dieser, wenn er klagt, einen Schadensersatz bekommen würde..
Ich finde es ne Dreistigkeit, dass es nach wie vor immer noch so unterschieden wird, aus welcher Region man kommt und scheinbar noch genügend Leute mit Vorurteilen behaftet sind. Das man nicht jeden Bewerber nehmen kann ist logisch, aber dann noch Vermerkr (!) auf eine Bewerbungen machen ist ne Frechheit..

Dys
Liebe ist wie der Wind - Man kann sie nicht sehen, aber fühlen!
  • Zum Seitenanfang

Celest

Profi

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2003

Beiträge: 979

Geschlecht: Weiblich

7

Samstag, 17. April 2010, 18:30

Ich weiß nicht, ob man dann nicht bei der Anzeige falsch vorging... ich mein klar, wegen Rassen-Diskriminierung kriegt man die net dran. Aber man sollte doch, wie Hija schon sagte, eine Anzeige formulieren und dann auch durchbringen können, die auf dem Gleichbehandlungsgesetz basiert? Das ist, was ich auch meinte: man kann Leute wg. allem möglichen diskriminieren, nicht nur, aufgrund ihrer Herkunft.
Und dass das nicht recht gesprochen wird, das find ich den absoluten Hammer.
"Die Wahrheit ist ein eigenartiges und recht seltenes Phänomen.
In der Badewanne der Geschichte ähnelt sie einem Stück Seife, das man nur mit Mühe festhalten kann - vorausgesetzt, man findet es überhaupt."
  • Zum Seitenanfang

Kassandra

Barbie-Grufti

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 10 901

Geschlecht: Weiblich

8

Sonntag, 18. April 2010, 02:18

Das Problem ist die Klage... sie hat versucht als Rasse die Diskriminierung zu stoppen und das funktioniert nicht, weil Ossis keine eigene Rasse sind...
Es geht da gar nicht inhaltliches, sondern um formales... richtig lesen, dann beschweren... liebe ostdeutsche Fraktion...

Wer genug Selbstmitleid produziert, braucht kein Mitleid von anderen!
  • Zum Seitenanfang

Leronoth

Kritischer Theoretiker

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 7 082

9

Sonntag, 18. April 2010, 10:15

Das Problem ist die Klage... sie hat versucht als Rasse die Diskriminierung zu stoppen und das funktioniert nicht, weil Ossis keine eigene Rasse sind...
Es geht da gar nicht inhaltliches, sondern um formales... richtig lesen, dann beschweren...

danke, dito.
  • Zum Seitenanfang

HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 2 365

Geschlecht: Weiblich

10

Montag, 19. April 2010, 10:36

Eigentlich noch schlimmer, dass es solche formalen Fehler ueberhaupt geben kann bei so einem Gesetz, ich mein worauf soll sie denn dann klagen?

Luna.
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
  • Zum Seitenanfang

Leronoth

Kritischer Theoretiker

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 7 082

11

Montag, 19. April 2010, 11:41

Eigentlich noch schlimmer, dass es solche formalen Fehler ueberhaupt geben kann bei so einem Gesetz, ich mein worauf soll sie denn dann klagen?

auf diskriminierung wegen herkunft?

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
  • Zum Seitenanfang

Medivh

Moderator

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 1 162

Geschlecht: Männlich

12

Dienstag, 20. April 2010, 19:25

sehe das genauso wie Lero.
Ich verstehe nicht, warum die vor Gericht diesen "Rasse"/ "Volksstamm"-Begriff verwendet haben Oo
Wenn doch im Gesetz ausdrücklich "Heimat und Herkunft" steht und damit doch der Fall erledigt gewesen wäre.
Oder gilt dieser Gesetzestext nicht für Inländer und es wurde mit dem Volksstammbegriff versucht etwas "Äußeres" zu schaffen um es dann wieder einzubeziehen?
Wenn du dich mit dem Alkohol einlässt verändert sich nicht der Alkohol, der Alkohol verändert dich!
  • Zum Seitenanfang

Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

13

Dienstag, 20. April 2010, 19:51

der formale Fehler bestand darin, dass das Verfahren auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgebaut war. In diesem heißt es:

Zitat

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Leros Passus allerdings stammt aus dem Grundgesetz, Art.3
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
  • Zum Seitenanfang

Medivh

Moderator

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 1 162

Geschlecht: Männlich

14

Dienstag, 20. April 2010, 19:56

leuchtet ein, die haben sich einfach auf das falsche Gesetz berufen. Gehen sie in Berufung und bringen diesmal das Grundgesetz vor? Wäre anzuraten, weil der Fall an sich eine Frechheit ist.
Wenn du dich mit dem Alkohol einlässt verändert sich nicht der Alkohol, der Alkohol verändert dich!
  • Zum Seitenanfang