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Calvin

Moderator/in

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2005

Beiträge: 2 128

1

Montag, 24. April 2006, 21:07

Soviel zum Thema sparen^^

Zitat

Wegen ihrer makaberen Fracht hat die Koblenzer Polizei eine Frau aus Bremerhaven gestoppt. Auf dem Rücksitz ihres Autos transportierte die 53jährige den Leichnam ihrer 90jährigen Mutter. Die Frau wollte die Leiche nach Rheinland-Pfalz zur Beerdigung bringen, offenbar um die Transportkosten des Bestatters zu sparen. Die Polizisten hatten das Fahrzeug nach einem Tip vom rheinland-pfälzischen Bestatter-Verband gestoppt. Nach Polizeiangaben war die 90jährige Frau am Samstag in Bremerhaven eines natürlichen Todes gestorben.
..."Was kostet die Welt? ... Achso ... Hm. Dann nehm ich ne kleine Coke"
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Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

2

Dienstag, 25. April 2006, 17:53

hehe...das hab ich heute morgen auf der Arbeit beim gelangweilten Blättern in ner dummen Zeitung auch schon gelesen, herrlich :)
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
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diabolos

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 22. November 2004

Beiträge: 359

Geschlecht: Männlich

3

Dienstag, 25. April 2006, 18:52

Sachen gibts die sind so makaber, dass sie schon wieder lustig sind. he he he
[GLOW=crimson]Faber est suae quisque fortunae[/GLOW]

Wollt ihr dass Vampire auch ein Heim haben dann klickt hier
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Loki

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Januar 2006

Beiträge: 62

4

Dienstag, 25. April 2006, 20:19

Das ist doch nur die halbe Geschichte.
Was ist dann weiter passiert ?
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Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

5

Dienstag, 25. April 2006, 23:19

Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Bestattungsgesetz
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
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Überreflexion

Wonneproppen

Registrierungsdatum: 21. Februar 2006

Beiträge: 417

6

Dienstag, 25. April 2006, 23:32

@ cthulhu äh... nennt mensch das jetz realistischen zynimus oder zynistischen realismus? ^^
"Im Augenblick ihrer Vollendung ist die Vernunft irrational und dumm geworden. Das Thema der Zeit ist Selbsterhaltung, während es gar kein Selbst zu erhalten gibt."
(Max Horkheimer, 'Zur Kritik der instrumentellen Vernunft')

Das lyrische Ich ist nicht zwangsläufig identisch mit dem der Autorin
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Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

7

Dienstag, 25. April 2006, 23:48

ich würde es als wahnsinnig betiteln...aber es ist dennoch Fakt
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
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Gutgore

Schüler

Registrierungsdatum: 2. September 2005

Beiträge: 90

Geschlecht: Männlich

8

Mittwoch, 26. April 2006, 17:44

bestattungsgesetz. man beachte, dass sogar der verband der bestatter eine starke lobby in der politik hat. für allen mist gibt es gesetze die die hinterbliebenen zahlen lassen.
Geschmiedet in den brodelnden Flammen des Hasses.
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mina

Profi

Registrierungsdatum: 30. Juni 2005

Beiträge: 1 116

Geschlecht: Weiblich

9

Mittwoch, 26. April 2006, 18:14

hab mich jetzt mal rein interesse halber (oder langweils halber) über diese gesetzte informiert ... ist ja der totale hammer ... und jede stadt hat ihre eigenen ... hier zum beispiel von berlin

§ 12
Leichenwagen
Leichen dürfen auf Straßen nur mit Fahrzeugen befördert werden, die zur
Leichenbeförderung eingerichtet sind und ausschließlich zu diesem Zweck
benutzt werden. Dies gilt nicht für die Bergung von Leichen und die Beförderung
tödlich Verunglückter von der Unfallstelle.

wusstet ihr dass man für ne leiche einen eigenen pass braucht ...
§ 11*
Leichenpass
(1) Die Beförderung einer Leiche aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit einem
Leichenpass zulässig. Die zuständige Behörde stellt den Leichenpass auf
Antrag aus. Sie ist berechtigt, die für die Ausstellung des Leichenpasses erforderlichen
Nachweise zu verlangen sowie eigene Ermittlungen anzustellen und
Auskünfte einzuholen.
(2) Leichen dürfen von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nur in das Land Berlin befördert werden, wenn aus einem Leichenpass
oder einer amtlichen Bescheinigung hervorgeht, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt
des Todes an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat und dass gesundheitliche
Bedenken gegen die Beförderung nicht bestehen.


Fundstelle: GVBl 1983, S. 69
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.2.2001, GVBl. 2001, S. 29
§ 14
Überführung
(1) Eine Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung in eine Leichenhalle zu überführen, sofern nicht eine Überführung in eine andere Einrichtung zur Durchführung einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Leichenschau, ärztlicher Maßnahmen oder wissenschaftlicher Untersuchungen erfolgt. Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 3 darf die Überführung nach Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung vorgenommen werden. Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.

(2) Zur Überführung von Leichen im Straßenverkehr dürfen nur hierfür besonders ausgestattete Leichenfahrzeuge verwendet werden.

(3) Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 zulassen, wenn gesundheitliche Gefahren nicht zu befürchten sind und eine würdige Überführung gesichert ist.

(4) Für Leichen, die in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland überführt werden sollen, stellt die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes einen Leichenpass aus. Bei Überführungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ein Leichenpass auszustellen, wenn dies durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
just because i don't care doesn't mean i don't understand ...
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Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

10

Mittwoch, 26. April 2006, 21:44

ich hab da mal noch Ordnungswidrigkeiten zum Thema gefunden, kann mir da mal einer Abs. 8 erklären????

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 3 Bestattungsplätze ohne Genehmigung anlegt, erweitert oder wieder belegt,
2. entgegen § 4 Abs. 2 eine Leiche ohne Genehmigung auf einem privaten Bestattungsplatz bestattet,
3. entgegen § 8 Abs. 2 eine Leiche nicht bestattet oder als verantwortliche Person (§ 9) nicht bestatten lässt,
4. entgegen § 8 Abs. 4 oder 5 eine Leiche nicht ordnungsgemäß bestattet oder als verantwortliche Person bestatten lässt,
5. entgegen § 11 Abs. 2 die Leichenschau nicht unverzüglich vornimmt oder die Totenscheine nicht ausstellt oder aushändigt,
6. entgegen § 11 Abs. 4 die Leichenschau nicht unverzüglich veranlasst,
7. entgegen § 11 Abs. 5 Satz 3 den Obduktionsschein nicht ausstellt,
8. entgegen § 18 in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig ist oder Personen in einem derartigen Beruf oder Gewerbe beschäftigt.
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HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 2 365

Geschlecht: Weiblich

11

Mittwoch, 26. April 2006, 22:34

-.- ich wusste nich mal dass es so gesetze gibt, obwohl mir es auch nicht wirklich in den Sinn kommen würde, einen Leichnahm auf dem Rücksitz irgendwo hin zu transportieren.

Luna.
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
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